Sie sind sonstiger Leistungserbringer und möchten Hilfsmittel nach Paragraph 302 SGB V mit der Krankenkasse abrechnen, haben aber nicht die Zeit, die Abrechnung selbst zu machen? Wir können das gerne für Sie erledigen.
Wie läuft das ab:
Das beinhaltet:
Kosten pro Rezept: 4,00 Euro
Das beinhaltet:
Preis pro Abrechnung: 15,00 Euro
Bitte beachten Sie bei der Kalkulation, dass für jeden Monat eine Abrechnung gemacht werden muss. Haben Sie beispielsweise Rezepte für Januar und Februar, so muss für jeden Monat eine Abrechnung erstellt werden. Das ist die Forderung der Krankenkassen. Die Rezepte vom Januar müssen in die Januarabrechnung und die Rezepte vom Februar müssen in die Februarabrechnung. Eine Mischung wird von den Krankenkassen abgelehnt.
Als Abgrenzungskriterium wird das Ausführungsdatum angewendet
Nehmen wir einmal an, Sie haben 30 Rezepte für den Juni zum Abrechnen. Was würde das kosten?
Das heisst für den Kompletten Ablauf für die Abrechnung haben Sie Kosten in Höhe von 135 Euro (netto). Somit haben Sie die komlette Abrechnung für die Krankenkasse erledigt.
Nehmen wir einmal an, Sie haben 30 Rezepte die sich auf 2 Monate verteilen zum Abrechnen. Also beispielsweise 10 Rezepte im Juni und 20 Rezepte im Juli. Was würde das kosten?
Das heisst für den Kompletten Ablauf für die Abrechnung haben Sie Kosten in Höhe von 150 Euro (netto). Somit haben Sie die komlette Abrechnung für die Krankenkasse erledigt.